Der Beruf des Lehrers ist in Deutschland sehr angesehen. Der Weg zum Lehrer kann aber steinig sein und mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Auf dem Weg zum fertigen Lehrer müssen die Auszubildenden zunächst die zweite Phase der Lehrerausbildung absolvieren. Man nennt diesen Schritt das Lehramtsreferendariat. Es ist auch mit einem Vorbereitungsdienst zu vergleichen wo für das Lehramt an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen die Praxis erprobt wird. Während dieser Phase kommt es zu einer eigenen Dienstbezeichnung, wobei die Lehrerausbildung auch mittels eines höheren Dienstes abgeleistet wird. Man nennt diese Anwärter auch Studienreferendare und sie werden für den höheren Dienst im Staat vorbereitet. Zudem gibt es für die Lehrer im höheren Staatsdienst auch die Bezeichnung des Lehramtsanwärters.
Dieser Vorbereitungsdienst hat auch in der zweiten Phase zu erfolgen und später – nach Absolvierung der Ausbildung – kommt es zu einem Angestelltenverhältnis auf Widerruf und einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Während dieses Arbeitsverhältnisses bestehen auch Rechte im Krankheitsfall auf die wir im folgenden Unterkapitel näher eingehen möchten.
Was für die Krankenversicherung für das Referendariat spricht
Für Beamte besteht grundsätzlich die Möglichkeit, neben der staatlichen Krankenversicherung, auch eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen. Die private Krankenversicherung für Beamte funktioniert in einer ähnlichen Art und Weise wie die gesetzliche Krankenversicherung oder auch jene für Angestellte und Selbstständige. Es gibt jedoch eine Besonderheit bei der Krankenversicherung der Beamten. Hier besteht nämlich ein Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe wird durch den Dienstherrn gewährt. Die PKV für Referendare baut auf dem gleichen Prinzip auf, denn auch die Referendare haben einen Anspruch auf staatliche Beihilfe. Sie sind dann während des Referendariats – beispielsweise als Lehramtsanwärter an staatlichen Schulen – Beamte auf Widerruf. Hier gibt es praktisch keine Unterschiede zu den Beamten, denn sie erhalten im Krankheitsfall auch für anfallende Krankheitskosten eine staatliche Beihilfe.
Die Pflichtversicherung im Referendariat
Jene Kosten im Krankheitsfall, die nicht von der Beihilfe gedeckt werden, müssen durch den Referendar gezahlt werden. Dafür besteht auch eine gesetzliche Verpflichtung und er muss daher auch eine Krankenversicherung abschließen. Es besteht die Möglichkeit, sich im Referendariat in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Es gibt jedoch eine Unterscheidung zu den Beamten, denn die Referendare haben keine speziellen Tarife.